Urlaubstage für Ehrenamt und freiwilliges Engagement opfern? Für viele unserer Kurse ist das nicht mehr nötig.
Wir sind anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz (§10 Absatz 3 BzG BW). Kursteilnehmende können für ausgewählte Angebote Bildungszeit beantragen.Dafür müssen die Kurse den Vorgaben des Bildungszeitgesetzes entsprechen. Möglich ist die Bildungszeit bei folgenden Kursen:
Die Kurstermine finden Sie hier. Für die Beantragung innerhalb der neunwöchigen Frist ist die teilnehmende Person selbst verantwortlich. Weitere Informationen sowie alle nötigen Anträge finden Sie hier. Unsere Anerkennungsurkunde finden Sie hier.
Für nähere Informationen zur Bildungszeit nehmen Sie bitte Kontakt mit der untenstehenden Kontaktperson auf.