Welche Fortbildungsstunden sind auf die gesetzliche Fortbildungspflicht anrechenbar?
Die jährliche Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V. Für den Fortbildungsbereich “Erste Hilfe” können mit unseren Kursen zwischen zwei und vier Fortbildungsstunden erworben werden.
Wie lange dauert der Kurs?
Wir bieten Erste-Hilfe-Schulungen für Pflegekräfte im Umfang von zwei oder vier Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Min. an.
Welche Inhalte kommen im Kurs vor?
Im zweistündigen Kurs werden die lebensrettenden Sofortmaßnahmen wie Herz-Lungen-Wiederbelebung und Stabile Seitenlage wiederholt und geübt.
Im vierstündigen Kurs werden zusätzlich typische Notfälle im Pflegebereich thematisiert und die zugehörigen Maßnahmen geübt.
Was kostet die Teilnahme?
Die Kursgebühr für den zweistündigen Kurs beträgt 20 Euro pro teilnehmende Person.
Die Kursgebühr für den vierstündigen Kurs beträgt 35 Euro pro teilnehmende Person.
Die Gebühr kann vor Ort bar gezahlt werden. Auch geschlossene Kurse in Einrichtungen sind möglich, hier gelten gesonderte Zahlungsbedingungen, die Sie bitte individuell bei uns anfragen. Die Kosten entstehen durch die Bereitstellung von Übungs- und Lehrmaterialien sowie die Qualifizierung unserer Lehrkräfte und den Planungsaufwand für die Kurse.