Hinweis für Versicherte der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW):
Teilnehmende, die in kommunalen Einrichtungen und Behörden tätig sind und über eine Unfallkasse (UKBW) versichert sind, benötigen einen Gutschein für die Teilnahme am Kurs. Diesen können Sie hier beantragen.
Hinweis für Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):
Akzeptiert werden künftig nur noch die vorab bei der BGW beantragten Teilnehmerlisten. Diese können von den Betrieben online unter www.bgw-online.de/erste-hilfe.de angefordert werden. Das Formular muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Bei fehlendem Formular ist die Teilnahme nur gegen Rechnung oder Barzahlung der Lehrgangsgebühren möglich.
Die BGW übernimmt grundsätzlich nur Kosten für die Rotkreuzkurse Erste Hilfe Ausbildung und Erste Hilfe Fortbildung. Teilnehmende müssen für die Abrechnung über die BGW volljährig sein. Die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse von Auszubildenden werden von der BGW nicht übernommen.
Hinweis für Versicherte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN):
Akzeptiert werden nur die vorab bei der BGN beantragten Teilnahmelisten. Diese können von den Betrieben online unter www.bgn.de, per Mail an ersthelferausbildung(at)bgn(dot)de oder über die Telefon-Hotline 0621 4456 3222 angefordert werden. Das Formular muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Bei fehlendem Formular ist die Teilnahme nur gegen Rechnung oder Barzahlung der Lehrgangsgebühren möglich.