Jährliche Erste-Hilfe Fortbildung nach MDK
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Dauer: | 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten |
Inhalte: | Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung |
Gebühr: | 20,00 Euro/ Teilnehmer |
Quelle: | Erhebungsbogen stationäre Einrichtungen, MDK, Punkt 6.13-a, M/T34/B |
Unser Service
Inhouse- Lehrgänge: | Gerne führen wir die Schulung auch bei Ihnen direkt in Ihrer Einrichtung durch. |
Zertifikat: | für jeden Teilnehmer |
Termine & Anmeldung
Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte
Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter. Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende 4 Bereiche:
- aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
- Pflegeprozessdarstellung
- aktuelle Hygienevorschriften
- Erste Hilfe
Pflegefachkräfte haben mind. 8 Fortbildungsstunden im Jahr in den unter Punkt 3 aufgeführten Bereichen zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und darunter haben mind. 4 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.