Mobil bleiben: Unser Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Mobilität ist der Schlüssel zur sozialen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unser Fahrdienst unterstützt dabei als sicheres und zuverlässiges Transportmittel.

Ob in die Arbeit, zu Veranstaltungen oder Ausflügen: Wir erleichtern Mobilität. Unsere modernen Fahrzeuge sind mit speziellen Rollstuhl-Liften ausgestattet, um unseren Fahrgästen ein praktisches und bequemes Reisen ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl zu ermöglichen. Auch Menschen ohne Rollstuhl mit Einschränkungen in ihrer Beweglichkeit können unseren Fahrdienst problemlos nutzen. Unser Fahrpersonal ist geschult und kann bei Bedarf auch Unterstützung beim Ein- und Aussteigen anbieten.

Wer kann den Fahrdienst nutzen?

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Schwerbehindertenausweis besitzen und aufgrund der Behinderung keine Busse und Bahnen nutzen können, können Sie den Fahrdienst nutzen. Hierzu benötigen Sie einen Gutschein des Landratsamtes - mehr Informationen hierzu finden Sie auf diesem Merkblatt. Auch arbeiten wir im Auftrag von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und verschiedenen Vereinen, wenn die Fahrten direkt mit dem Kostenträger (Landratsamt, Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, Vereine) abgerechnet werden können.

Für welche Fahrten ist der Fahrdienst da?

Unser Fahrdienst bringt Sie oder Ihre Angehörigen zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte, zu Veranstaltungen jeglicher Art sowie zu Ausflügen und Freizeitaktivitäten. Unser Fahrdienst umfasst keinen Krankentransport! Fahrten, die aus medizinischen Gründen verordnet werden, um ins Krankenhaus, zur Arzt-Praxis oder zu therapeutischen Einrichtungen (z.B. Krankengymnasitk, Massage oder Pflegeeinrichtungen) zu kommen, können nur durch einen qualifizierten Krankentransport durchgeführt werden. Bei Fahrten aus medizinischen Gründen wenden Sie deshalb sich bitte an unseren Krankentransport.

Was kostet der Fahrdienst?

Es wird kilometergenau abgerechnet. Sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

In bestimmten Fällen werden Fahrten zur sozialen Teilhabe auch vom Landratsamt finanziert. Dabei übernimmt die Eingliederungshilfe nach §83 im Sozialgesetzbuch IX bestimmte Kosten aus dem Bereich der Mobilität. Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie beim Landratsamt Tübingen erhalten oder diesem Merkblatt entnehmen.

Teilweise übernimmt auch die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt die Kosten für den Fahrdienst. Wenden Sie sich hier bei Fragen bitte an die entsprechende Stelle.

Wie geht es weiter?

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Ihre Ansprechpersonen finden Sie direkt im Anschluss.

Sachbearbeiter Soziale Fahrdienste

Lukas Bauer

Tel: 07071 7000-100
SFD(at)drk-tuebingen.de

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