Wer kann den Fahrdienst nutzen?
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Schwerbehindertenausweis besitzen und aufgrund der Behinderung keine Busse und Bahnen nutzen können, können Sie den Fahrdienst nutzen. Hierzu benötigen Sie einen Gutschein des Landratsamtes - mehr Informationen hierzu finden Sie auf diesem Merkblatt. Auch arbeiten wir im Auftrag von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und verschiedenen Vereinen, wenn die Fahrten direkt mit dem Kostenträger (Landratsamt, Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, Vereine) abgerechnet werden können.
Für welche Fahrten ist der Fahrdienst da?
Unser Fahrdienst bringt Sie oder Ihre Angehörigen zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte, zu Veranstaltungen jeglicher Art sowie zu Ausflügen und Freizeitaktivitäten. Unser Fahrdienst umfasst keinen Krankentransport! Fahrten, die aus medizinischen Gründen verordnet werden, um ins Krankenhaus, zur Arzt-Praxis oder zu therapeutischen Einrichtungen (z.B. Krankengymnasitk, Massage oder Pflegeeinrichtungen) zu kommen, können nur durch einen qualifizierten Krankentransport durchgeführt werden. Bei Fahrten aus medizinischen Gründen wenden Sie deshalb sich bitte an unseren Krankentransport.
Was kostet der Fahrdienst?
Es wird kilometergenau abgerechnet. Sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.
In bestimmten Fällen werden Fahrten zur sozialen Teilhabe auch vom Landratsamt finanziert. Dabei übernimmt die Eingliederungshilfe nach §83 im Sozialgesetzbuch IX bestimmte Kosten aus dem Bereich der Mobilität. Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie beim Landratsamt Tübingen erhalten oder diesem Merkblatt entnehmen.
Teilweise übernimmt auch die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt die Kosten für den Fahrdienst. Wenden Sie sich hier bei Fragen bitte an die entsprechende Stelle.