An wen richtet sich unser Beratungsangebot?
Die von uns vermittelten Kurangebote richten sich an Mütter oder Väter. Wir beraten außerdem auch pflegende Angehörige.
Wie bekommt man eine Kur?
Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Dies ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist, dass die medizinische Notwendigkeit ärztlich attestiert wird. Wir empfehlen Ihnen, den Kontakt zu unserer Beratungsstelle schon vor dem Arztbesuch herzustellen. So erhalten Sie vorab wichtige Informationen.
Wie unterstützt die Beratungsstelle?
Bei der Beratung vor Ort besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten dann von uns alle für Sie notwendigen Unterlagen, auch das nötige Formular für die ärztliche Untersuchung. Nach Vorlage des ärztlichen Attestes übernimmt unsere Beratungsstelle die Antragsstellung bei der Krankenkasse und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs. Auch bei der Auswahl der passenden Einrichtung und der Reservierung unterstützen wir Sie gerne.
Wir informieren Sie zudem über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung. Wir stehen außerdem als Anlaufstelle für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen zur Verfügung. Dazu kann etwa die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen für die Dauer des Aufenthaltes gehören.
Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. In Härtefällen beraten wir Sie über andere Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.